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Info zur Beitragszahlung ab 2014


5. Hinweise für neue TSV-Mitglieder (hier: Regelung im Eintrittsjahr):

Seit 01.02.2014 ist nur noch der neue Aufnahmeschein, bestehend aus der Beitrittserklärung und dem SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen zu verwenden. IBAN und BIC Ihres Girokontos finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder EC-Karte.

Ergänzend zum obigen Punkt 2 gelten im Eintrittsjahr beim Lastschriftmandat zu den Fälligkeitsterminen und zum ggfs. anteiligen Vereinsbeitrag folgende Regelungen:

  • Fälligkeitstermin:
    * Am 1. Bankarbeitstag eines der Monate Februar bis Dezember
    * Frühestens 14 Tage, nachdem der Aufnahmeschein dem 1. Kassier vorgelegt worden ist.
  • Ggfs. anteiliger Vereinsbeitrag im Eintrittsjahr (ab 01.02. und später):
    Generell 1/12 des Jahresbeitrag pro Monat, bis einschließlich Dezember des Eintrittsjahres.
  • Beispiel:
    Neues TSV-Mitglied der Abt. Turnen, Eintritt ab 01.03.2015 (z.B. zehnjähriges Kind, Hauptvereinsbeitrag 39,00 EUR + Abt. Turnen 9,00 EUR, gewünscht ist die jährliche Zahlungsweise):
    Der Aufnahmeschein wird dem 1. Kassier des TSV am 18.03.2015 vorgelegt.

Ergebnis:

Fälligkeit:

Betrag:

Lastschriftmandat:

Beitrags-Art/Verwendungszweck:

04.05.2015:

32,50 EUR + 7,50 EUR

SEPA-Verfahren

Beitrag 01.03. bis 31.12.2015

01.02.2016:

39,00 EUR + 9,00 EUR

SEPA-Verfahren

Jahresbeitrag 2016

Scheinfeld, im Januar 2015

Hans Luckert, 1. Kassier