Hier: Auswirkungen auf die Beitragszahlungen
Zu Überweisungen und Lastschriften ist ab 01.08.2014 das SEPA-Verfahren in Kraft getreten.
SEPA steht für: Single Euro Payments Area und bedeutet einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum.
Da sich SEPA auch auf die Zahlung des Vereinsbeitrages auswirkt, wollen wir insbesondere alle aktuellen TSV-Mitglieder nachfolgend näher informieren.
Aktuelle Information:
Kurzfristig ist - insbesondere im Bereich des Lastschrifteinzugs-Verfahren – die Frist für die SEPA-Umstellung um sechs Monate verlängert worden (ursprünglicher Termin: 01.02.2014, neuer Termin: 01.08.2014).
Eines vorneweg:
Egal, ob Sie den Vereinsbeitrag per Lastschrifteinzug oder per Dauerauftrag zahlen, ist generell nichts zu unternehmen bzw. zu veranlassen.
Nahezu alles läuft so weiter wie bisher.
Trotzdem sind insbesondere beim Lastschrifteinzug künftig einige Neuerungen zu beachten (z.B. Gläubiger-ID, Mandatsreferenz, Information als Vorabankündigung vor dem 1. Beitragseinzug im SEPA-Verfahren).
Aber auch neue Begriffe wurden eingeführt (z.B. jetzt SEPA-Lastschriftmandat statt Einzugsermächtigung).
Im Rahmen des TSV-Finanzstatuts gelten schon seit Jahren bestimmte Grundsätze zur Beitragszahlung einschließlich Lastschrifteinzug. Diese Gewohnheiten (z.B. Bankeinzug immer im Februar bzw. im Februar und im August) werden unverändert ins SEPA-Verfahren übernommen.
Im Einzelnen weisen wir zu bestehenden TSV-Mitgliedschaften mit vereinbartem Lastschrifteinzug auf Folgendes hin (ist die Vorabankündigung zu wiederkehrenden Zahlungen im Sinne des SEPA-Lastschrift-Verfahrens):
Datum: |
Einzugsermächtigung: |
Lastschriftmandat: |
Beitrags-Art/Verwendungszweck: |
03.02.2014 |
Bisheriges Verfahren |
Jahresbeitrag 2014 |
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03.02.2014 |
Bisheriges Verfahren |
Beitrag 1. Halbjahr 2014 |
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01.08.2014 |
SEPA-Verfahren |
Beitrag 2. Halbjahr 2014 |
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02.02.2015 |
SEPA-Verfahren |
Jahresbeitrag 2015 |
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02.02.2015 |
SEPA-Verfahren |
Beitrag 1. Halbjahr 2015 |
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usw. |
Auch diejenigen TSV-Mitglieder, die am 01.02.2014 z.B. per Dauerauftrag über ihre Hausbank den Vereinsbeitrag bezahlen, brauchen nichts unternehmen. Die Kreditinstitute haben die Bankverbindung (hier insbesondere die Bankverbindung des TSV als Zahlungsempfänger) automatisch auf IBAN und BIC umgestellt. Ihr Vereinsbeitrag wird auch ab 2014 wie gewohnt ausgeführt und ohne Verzögerung gebucht werden.
Die beim Lastschrifteinzug notwendige Gläubiger-ID bzw. Mandatsreferenz wird in diesen Fällen nicht benötigt.
Seit 01.02.2014 ist nur noch der neue Aufnahmeschein, bestehend aus der Beitrittserklärung und dem SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen zu verwenden. IBAN und BIC Ihres Girokontos finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder EC-Karte.
Ergänzend zum obigen Punkt 2 gelten im Eintrittsjahr beim Lastschriftmandat zu den Fälligkeitsterminen und zum ggfs. anteiligen Vereinsbeitrag folgende Regelungen:
Ergebnis:
Fälligkeit: |
Betrag: |
Lastschriftmandat: |
Beitrags-Art/Verwendungszweck: |
04.05.2015: |
32,50 EUR + 7,50 EUR |
SEPA-Verfahren |
Beitrag 01.03. bis 31.12.2015 |
01.02.2016: |
39,00 EUR + 9,00 EUR |
SEPA-Verfahren |
Jahresbeitrag 2016 |
Scheinfeld, im Januar 2015
Hans Luckert, 1. Kassier